Die lohnabrechnung

Tito Vila Tito Vila
HR Verantwortlicher
Tamoil SA

Grundsätzlich sollte jeder Angestellte verstehen und überprüfen können, wie hoch sein tatsächlicher Lohn ist. Es ist aber nicht immer einfach, alle Teile einer Lohnabrechnung zu verstehen. Im Folgenden werden die verschiedenen Bestandteile vorgestellt.

Was ist eine lohnabrechnung?
Die Lohnabrechnung ist ein offizielles Dokument, das jedem Angestellten von seinem Arbeitgeber ausgestellt wird und für letzteren rechtlich bindend ist. Das Ausstellen einer Lohnabrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Lohnabrechnung erklärt den ausgezahlten Lohn und gewährleistet insbesondere die Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen. Ausserdem dient sie als Beleg für den Lohnausweis, der jedes Jahr bei der Steuerbehörde für die Berechnung der Steuern eingereicht werden muss.

Bestandteile der lohnabrechnung
Eine Lohnabrechnung ist normalerweise wie folgt aufgebaut:

Name und Vorname des Lohnempfängers Name und Adresse des Arbeitgebers Datum und Zeitraum der Lohnabrechnung
+ Vereinbarter Bruttolohn Vertraglich vereinbartes Gehalt. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt für die Berechnung des auszuzahlenden Lohns. Beim Stundenlohn setzt er sich aus den folgenden drei Teilen zusammen: Grundlohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung.*
- Obligatorische Sozialabgaben AHV/IV/EO-Beitrag
Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule), Invalidenversicherung, Erwerbsausfallentschädigung.
ALV-Beitrag
Arbeitslosenversicherung
UVG-Beitrag
Obligatorische Unfallversicherung. Sie deckt die Risiken von Berufs- und Nichtberufsunfällen.
Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
(BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge)
Mutterschaftsversicherung (nur im Kanton Genf).
– Freiwillige Sozialabgaben Erwerbsausfallentschädigung im Krankheitsfall
Kollektiv-Krankenversicherung
+ Ev. vereinbarte Entschädigungen oder andere Vergütungen Wenn die Parteien vereinbaren, dass dem Arbeitnehmer pauschale Vergütungen oder Entschädigungen zustehen, werden diese bei der Berechnung des Nettolohns gemäss einem von der Steuerbehörde genehmigten Verfahren integriert.
= Nettolohn
+ Kinderzulagen Die Kinderzulagen können in gewissen Fällen direkt von der Familienausgleichskasse überwiesen werden. Für die Berechnung der Quellensteuer müssen sie dennoch auf der Lohnabrechnung aufgeführt werden.
– Ev. vom Lohn zurückbehaltene Beträge Ev. vom Arbeitgeber gewährte Vorschüsse oder andere vom Lohn zurückbehaltene Beträge.
– Quellensteuer Nach der kantonalen Bemessungsgrundlage berechnet.
= Ausbezahlter Lohn Die Nummer des Bank- oder Postkontos, auf das die Auszahlung erfolgt, muss am Ende der Lohnabrechnung aufgeführt sein. Bei einer Barauszahlung ist eine ordnungsgemäss unterzeichnete und datierte Empfangsbestätigung erforderlich.

* Der Bruttostundenlohn besteht aus drei Teilen: Grundlohn pro Stunde + Entschädigung für die Feiertage (entspricht ca. 3% des Grundlohns je nach Anzahl der berücksichtigten Feiertage) + Ferienentschädigung (entspricht 8.33% des Grundlohns bei Anspruch auf 4 Wochen Ferien oder 10.66% bei Anspruch auf 5 Wochen Ferien).

AHV/IV/EO-Beitrag: Entspricht 5,05% des Bruttolohns für den Angestellten, der Arbeitgeber bezahlt den gleichen Satz, insgesamt also 10,10% des Bruttolohns.

ALV-Beitrag: Entspricht 2% des Jahreslohns bis CHF 126'000 und entfällt zu gleichen Teilen auf den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber, d. h. jeder übernimmt 1%.

UVG-Beitrag: Die Deckung bei Nichtberufsunfällen geht normalerweise zu Lasten des Arbeitnehmers und ist für alle Angestellten obligatorisch, die mindestens 6 Std. pro Woche arbeiten. Die Prämie für Berufsunfälle ist ebenfalls vorgeschrieben und wird vom Arbeitgeber übernommen. Die maximal versicherte Lohnsumme beträgt CHF 126'000.

Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge : Obligatorisch ab dem 25. Lebensjahr. Es handelt sich um die 2. Säule des landesweiten Systems der Rentenvorsorge und der Risikoabdeckung bei Tod oder Invalidität. Die Beiträge sind je nach Alterskategorie unterschiedlich und werden vom Bundesrat festgelegt. Der Arbeitgeber kann grosszügigere Vorsorgeleistungen gewähren, was sich auf die Höhe der Beiträge auswirkt. Personen unter 25 sind nur gegen die Risiken bei Tod oder Invalidität versichert.

Erwerbsausfallentschädigung im Krankheitsfall: Es steht dem Arbeitgeber frei, diese fakultative Versicherung abzuschliessen. Es handelt sich um eine private Versicherung, die im Fall einer langen Krankheit ein Einkommen garantiert. Die Beiträge für diese Versicherung werden meist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmässig aufgeteilt.

Kollektiv-Krankenversicherung: Einige Arbeitgeber schliessen für ihre Arbeitnehmer eine solche Versicherung ab. Im entsprechenden Fall wird eine attraktive Prämie direkt vom Lohn abgezogen, wobei der Arbeitgeber einen Teil davon übernehmen kann.

Nach Berechnung aller Abzüge und Zuschüsse erhält man den genauen auszuzahlenden Betrag