Arbeitszeugnis

  1. Einleitung
  2. Was muss in einem Arbeitszeugnis enthalten sein?
  3. Geheimcodes im Arbeitszeugnis?
  4. Zu bestimmten Gebräuchen und Wörtern, die in Arbeitszeugnissen vorkommen
  5. Besonders wichtig: der letzte Abschnitt des Zeugnisses
  6. Was tun, wenn sie glauben, dass ihr Arbeitszeugnis ihnen unrecht tut?
  7. Gibt es eine "Wunderlösung" für das verfassen von Arbeitszeugnissen?

4. Zu bestimmten Gebräuchen und Wörtern, die in Arbeitszeugnissen vorkommen

Wenn Ihr Arbeitgeber während Ihres gesamten Arbeitsverhältnisses mit Ihrem Schaffen zufrieden war, wird das Arbeitszeugnis diese Zufriedenheit widerspiegeln. In diesem Fall wird z.B. zu lesen sein, dass Sie "die Ihnen übertragenen Aufgaben stets zufriedenstellend ausgeführt“ haben. Hinweise auf Ihre Persönlichkeit könnten z.B. lauten, dass Sie "gewissenhaft" oder "genau" arbeiten, "sehr engagiert" sind oder "mit groîer Motivation" arbeiten, usw.

Wenn Ihre Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten gut waren, wird auch das im Zeugnis hervorgehoben durch Worte wie "hat gute Teamarbeit geleistet", "hat ausgezeichnete Beziehungen zu seinen Kollegen und Vorgesetzten gepflegt", "konnte sich sehr schnell ins Team einfügen", usw. Wenn es jedoch in Ihren Leistungen oder in Ihrem Verhältnis zu anderen Probleme gegeben hat, wird auch das im Zeugnis widerspiegelt. Hier liegt auch der Stolperstein: Aus rechtlicher Sicht darf ein Arbeitszeugnis keine negativen Aussagen enthalten, die einen schlechten Eindruck von dem Arbeitnehmer geben würden oder ihm bei der Stellensuche schaden könnten. Man kann z. B. nicht in ein Zeugnis schreiben, "Herr X hatte wegen seines schlechten Charakters andauernd Streit mit seinen Kollegen, und sein Chef konnte ihn nicht mehr ausstehen". Eine solche Beschreibung ist gesetzeswidrig, doch das Arbeitszeugnis muss die Wahrheit widerspiegeln. Die Frage ist, auf welche Weise man in diesem Kontext legale Kritik äussern kann.

In solchen Fällen sind Formulierungen angebracht, die die Wahrheit zu verstehen geben, ohne sie direkt auszusprechen. Beim Lesen eines solchen Texts wird man natürlich auf Unausgesprochenes achten müssen. Eine Möglichkeit ist, das problematische Thema einfach wegzulassen: wenn im Zeugnis kein Wort zum Thema Beziehungen mit Kollegen steht, weiss der potentielle Arbeitgeber, dass das ein heikles Thema ist, und kann es im Gespräch weiter ausforschen. Wenn nötig, kann das Gesagte (oder das nicht Gesagte) mit der Erlaubnis des Angestellten beim ehemaligen Arbeitgeber überprüft werden.

Was passiert, wenn ein Angestellter sein Bestes getan hat, und trotzdem seine Aufgaben nicht erfüllen konnte? In diesem Fall wird im Zeugnis etwa zu lesen sein, dass der Angestellte "guten Willen gezeigt hat", "sein Bestes getan hat" oder "stets bemüht war, den Anforderungen gerecht zu werden ". Im Klartext hat das zu bedeuten, dass er sich viel Mühe gegeben hat, und auch viel Mühe hatte...

Diese Sachlage macht eine Formulierung mit Unterlassungen nötig, doch die Bedeutung eines solchen Texts ist jedem informierten Leser zugänglich, nicht nur Eingeweihten aus dem Personalwesen.

5. Besonders wichtig: der letzte Abschnitt des Zeugnisses > < 3. Geheimcodes im Arbeitszeugnis?